Zu Corona aktuell: Überlegungen zur Impfpflicht 2022

Eine Impfpflicht gesetzlich vorzuschreiben ist rechtlich möglich (z.B. Masern, Pocken, Polio).

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Der Schutz des Grundgesetzes gegen einen körperlichen Eingriff beim Einzelnen tritt zurück bei der Notwendigkeit des Schutzes für alle. Die Grundlage dafür ist in Art. 2 des Grundgesetzes gelegt und bedarf der Ausformung durch Gesetze.

Der pauschale Satz, dass die Antwort auf die Frage, welches Gut höherrangig zu bewerten ist -Einzelner versus Gemeinschaft- einer strengen Prüfung zu unterziehen ist, hilft nicht. Auch nicht der Hinweis, es handele sich bei der Bewertung um einen Gewissensentscheid.

Die Fragestellung ist vielfältig und umfangreich:

  • Welche erwiesene Wirkung haben angeordnete Impfstoffe gegen welche Virusvariante? Mit welcher Wahrscheinlichkeit führen angeordnete Impfstoffe aus der Pandemie insgesamt? Wieviel Impfungen, in welcher Zeit darf eine Impfpflicht umfassen?
  • Folgt der Anordnung der Impfpflicht eine Einschränkung der Mobilität? Ist eine verbindliche Absprache wenigstens auf das Gebiet der Europäischen Union möglich?
  • Welche Behörde ist in der Lage, die Einhaltung einer Impflicht zeitnah zu dokumentieren? Das Virus mit seinen Varianten gibt das Tempo vor.
  • Wie soll die Impfpflicht durchgesetzt werden bei denen, die sich verweigern? Insbesondere unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Bedenken gegen eine gesetzliche Pflicht zur Impfung müssen sehr ernst genommen werden, denn sie sind durch Berufung auf die beiden ersten Grundgesetz-Artikel in jedem Einzelfall berechtigt. Es muss ernsthaft daran gearbeitet, unüberwindbare Gräben zwischen Impfbefürwortern und Impfskeptikern als auch Impfgegnern nicht entstehen zu lassen.
Der Wert des gesellschaftlichen Friedens darf nicht vernachlässigt werden.

Unabhängig von politischen Vorgaben sollte jede Bürgerin und jeder Bürger darüber nachdenken, ob es unter Abwägung aller Risiken und Chancen vernünftig ist, sich impfen zu lassen. Selbstverständlich müssen politische Entscheider und die gesamte Verwaltung alles unternehmen, damit Impfwillige sich auch problemlos impfen lassen können.

Ich persönlich halte es in der gegenwärtigen Lage für uneingeschränkt vernünftig, den wissenschaftlichen und medizinischen Empfehlungen zu folgen und sich impfen zu lassen. Wenn der Gesetzgeber nach sorgfältiger Abwägung den Geimpften weniger Auflagen und Einschränkungen verordnet, greift das meiner Meinung nicht in Rechte Nichtgeimpfter ein.

Dr. Josef Dornbach
Vorsitzender des FDP OV Schurwald