Themenstammtisch „Voltaik“ 04. Mai 2021

Aktuell wurde das Thema „Pflicht von Voltaik auf privaten Dächern“ auf die Agenda der Stammtisch-Themen genommen, initiiert durch das entsprechende Vorhaben der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg. Als Beispiel stand plastisch zur Verfügung, dass Unterzeichner im März 2021 eine 10 KWp-Anlage auf das Dach eines Zweifamilienhauses in Aichwald Aichelberg hat Installieren lassen.

Eingestimmt wurde die Runde durch den unten abgedruckten Leserbrief. Im Ergebnis wurde in der Diskussion wieder festgestellt, dass es weder am Willen der Bevölkerung fehlt, noch an privatem Kapital. Insoweit kein Zwang – Pflicht – erforderlich ist. Hinderlich und beseitigt werden muss die unsägliche Bürokratie.

Angeblich soll von der Landesregierung ein Amt eingerichtet werden, das die interessierten Bürger beim Gang durch die den Bürokratiejungle unterstützt. Konkret ist nur dass sich der Sitz dieser Behörde in Nürtingen sein soll.

Unser Ortsverband verfolgt die Thematik „Voltaik-Strom vom privaten Dach“ weiter. Und steht im Austausch mit der FDP-Fraktion im Landtag. Unten ist eine Stellungnahmen des Abgeordneten Frank Bonath.

Ein Leserbrief an die Esslinger Zeitung:

Sehr geehrte Damen und Herren

zum Artikel am  Donnerstag , 08.04.2021 „ Neun wichtige Punkte für Grün-Schwarz – Solarpflicht auf Hausdächern“

Wenn in diesem Artikel Preise von 8.400,00€ bis 11.500,00€ für geeignete Anlagen für Ein- bis Vierfamilienhäuser genannt werden, handelt es sich vermutlich um Selbstmontage-Anlagen vom Discounter.

Anlagen mit rund 10 Kilowattpeak, wie hier  angesprochen, liegen fachmännisch montiert  in der Preisklasse knapp unter 30.000,00€ incl. Mehrwertsteuer. Dieser Preis kann sich mindern um rund 3.000,00€, wenn man keine Wallbox kauft und weiter um rund 9.000,00€, wenn man auf einen eigenen Speicher verzichten will.

Die Wallbox benötigt man gegebenenfalls nicht, wenn man kein E-Auto zu laden hat.  Schwieriger wird es aber ohne eigenen Speicher. Eine  Lösung ohne eigenen Speicher könnte die Teilnahme an einer Strom-Cloud bieten, die aber monatlich zwischen 30,00€ und 40,00 €  zu Buche schlägt.

Dennoch plädiere ich für Voltaikanlagen auf privaten Hausdächern.  Die Investition  kann sich rechnen und der Beitrag zum Umweltschutz ist nicht zu vernachlässigen. Aber  dazu ist keine Pflicht notwendig!! Die erzeugte Strommenge ist beeindruckend. Mit Anlagen der hier genannten Größen kann weitgehend der eigene Strombedarf gedeckt werden. Und selbst bei den niedrigen Preisen für das Einspeisen von überschüssigem Strom an sonnigen Tagen, kann rechnerisch  das teure  Zukaufen von Strom an trüben Tagen  gedeckt werden.

Was die Häuslesbesitzer  abschreckt, ist ein unglaublicher Bürokratismus: Hat der Interessent das passende Angebot, muss er die bürokratischen Hürden zwischen Netze BW, Bundesnetzagentur und Stromanbieter bewältigen. Soll eine Wallbox in Auftrag gegeben werden, ist für den Zuschuss von 900,00€ ein Antrag bei der KFW-Bank zustellen. Aber Vorsicht,  der Antrag muss vor Auftragserteilung  an die Montagefirma gestellt sein. In abgabenmäßiger Hinsicht, muss man aufpassen, dass die Anlage nicht eine Gewerbeanmeldung erfordert oder die Umlage  nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz zu bezahlen ist. Zwar wurde die Grenze für den Letztverbraucher 2021 auf 30 Kilowattpeak erhöht, jedoch entfällt die Befreiung bereits bei Lieferung des selbsterzeugten Stroms an einen Mieter, und es ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Umsatzsteuererklärungen sind  auf jeden Fall abzugeben auf den eigen verbrauchten Strom, als auch auf den eingespeisten. Dasselbe gilt für die Einkommensteuer.

Voltaikanlagen auf privaten Dächern sind zu befürworten. Mit Vereinfachungen bei der Zulassung, den Betriebsvoraussetzungen, bei Abgabe und Steuern ließe sich mehr erreichen als mit Geboten. Der Häuslesbesitzer würde sich beim Ausnutzen der Win-Win-Situation – gute Geldanlage und Klimaschutz – nicht durch Verwaltungswuscht abschrecken.

Josef Dornbach
Aichwald

Die Stellungnahme des Abgeordneten Frank Bonath

Sehr geehrter Herr Dr. Josef Dornbach,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht und die Informationen über Ihren wichtigen Themenstammtisch. Sie haben völlig recht. Auch wir als FDP/DVP Fraktion sehen grundsätzlich in der Photovoltaik große Chancen, die aber bisher in Baden-Württemberg aufgrund der ausufernden bürokratischen Regelungen kaum ausgeschöpft wurden. Wir setzen uns genau wie Sie für die Entbürokratisierung ein, was die Erzeugung von Solarstrom angeht.

Bevor man, wie von Grün-Schwarz geplant, eine Pflicht für die Photovoltaik einführt und ausdehnt, sollte man vor allem die vorhandenen Potenziale voll ausschöpfen.

Wie Sie wissen, endete für die ersten Photovoltaikanlagen am 31. Dezember 2020 die EEG-Förderung. Alleine in Baden-Württemberg sind davon in den nächsten fünf Jahren 30.000 Anlagen betroffen, denen nun das Aus droht. Das kann niemand wollen, der die Klimaschutzziele ernsthaft erreichen will. Deshalb haben wir in der Vergangenheit die Landesregierung immer wieder aufgefordert, sich für die notwendigen Anpassungen auf Bundesebene einzusetzen.

Grün-Schwarz hat es aber verpasst, sich im Bundesrat anlässlich der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für eine echte Reform einzusetzen. Ende 2020 hat der Bundestag das EEG schließlich um Regelungen für Ü20-Anlagen ergänzt. Diese sind bis Ende 2027 befristet und verschieben damit das Problem einfach in die Zukunft:

  • Der Netzbetreiber muss weiterhin den Strom aus der Anlage abnehmen und eine Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und wird voraussichtlich zwischen 2 bis 4 Cent pro Kilowattstunde betragen.
  • Betreiber können Ihre Ü20-PV-Anlage auch auf Eigenverbrauch umstellen und den überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Ob sich das lohnt, sollten sie im Einzelfall prüfen (lassen), denn auch dies ist mit Aufwand und Kosten verbunden. 

Die FDP/DVP Fraktion kritisiert seit Jahren, dass sich das EEG zu einer teuren und planwirtschaftlichen Dauereinrichtung entwickelt hat, die mittlerweile Innovationen bremst und einer technologieoffenen Energiewende im Weg stehen.

Wir fordern, dass Erneuerbare schon heute vollständig in den Wettbewerb überführt werden. Unsere eingebrachte Landtagsinitiative dazu finden Sie unter: 16_8706_D.pdf (landtag-bw.de).

Herzlichen Dank für Ihr herausragendes Engagement in Sachen Energiewende.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Bonath MdL

Mitglied der FDP/DVP Landtagsfraktion
Landtagsabgeordneter im Wahlkreis 54 Villingen-Schwenningen

Postanschrift Landtag
Frank Bonath MdL
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart 

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