Verfassungsmäßigkeit des Programms für Anleihekäufe durch die EZB – Von Elmar Kober

Sehr geehrter Herr Dr. Glück,

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Elmar Kober FDP Schurwald

ich beziehe mich auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Käufe der EZB von Staatsanleihen.

Natürlich ist es ein Problem, wenn ein Nationales Gericht, noch dazu das Deutsche Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof widerspricht. Dass es dabei Beifall von falscher Seite, nämlich von der polnischen Regierung erhält, ist nicht dem BVerfG anzukreiden, aber natürlich höchst problematisch.

Darüber darf aber folgendes nicht vergessen werden: Das BVerfG musste sich mit dem Anleihekaufprogramm der EZB nur beschäftigen, weil die EU Kommission und der Ministerrat in früheren Jahren versagt haben. Eine der wichtigsten Aufgaben der Kommission ist, darüber zu wachen, dass die Verträge, die der EU und der Gemeinschaftswährung zu Grunde liegen, eingehalten werden. Auf diesem Gebiet hat die Kommission völlig versagt. In den Maastricht – Verträgen wurde festgelegt, dass die jährliche Staatsverschuldung pro Jahr nicht über 3 % und  die Gesamtverschuldung eines Staates nicht über 60 % des BIP liegen darf. Die Kommission hat es zugelassen, dass Griechenland in den Eurorraum aufgenommen wurde, obwohl sie die Täuschungen der Griechischen Regierungen hätte durchschauen müssen. Sie hat es zugelassen, dass Deutschland unter Schröder und Frankreich unter Chirac die vertragliche Schuldenbremse ignoriert haben. Diesem schlechten Beispiel der willkürlichen und verantwortungslosen Vertragsverletzung sind dann viele andere europäische Länder gefolgt. Auch die EZB hat ihre Unterstützungsmaßnahmen nicht mit den erforderlichen Auflagen an die unterstützten Länder verknüpft. Die Folge: Das Schuldenmachen ging munter,, weil ungestraft, weiter; die notleidenden Länder wie Frankreich, Spaniern und vor allem Italien wurden nicht zu den Reformen angehalten, die an sich notwendig wären, um diese Länder zu sanieren.

Deutschland ist nicht schuld daran, dass diese genannten Länder krank sind. Es ist die Unfähigkeit und Unwilligkeit der Regierungen dieser Länder, die Ursachen für deren chronisch wirtschaftliche und finanzielle Probleme nicht durch eine konsequente, an der Vernunft orientierte Politik beseitigt zu haben. Hätten die Regierungen dieser Länder eine verantwortungsbewusste Politik betrieben, hätte sich die EZB viel mehr mit ihren Rettungsmaßnahmen zurückhalten können und das BVerfG sich nicht mit dem Anleihekaufprogramm der EZB beschäftigen müssen.

Aber offensichtlich will weder die Kommission noch der Ministerrat irgendwelche Konsequenzen ziehen. Der aktuelle Umgang mit der Finanzierung der Coronakrise zeigt das Gegenteil: Als der EMS für die Darlehensgewährung an Italien im Gegenzug Reformen verlangte, sperrte sich die italienische Regierung erfolgreich dagegen. Am Schluss sind dann auch Deutschland und die Niederlande, die am längsten für Vernunft plädiert hatten, eingeknickt, sicher auch zur großen Freude von Frankreich. Dieses letzte Beispiel hat doch klar gezeigt, dass die schwachen Südländer die vernünftiger wirtschaftenden Nordländer nach Belieben erpressen können. Das ist nicht das Europa, wie ich es mir vorstelle, und so wie mir geht es sicher immer mehr Menschen.

Ich fände es richtig, wenn die Kommission mal ein Papier veröffentlichen würde, in dem klipp und klar steht, was Länder wie Frankreich und Italien tun müssten, um die Wirtschaft und die Staatsfinanzen zu sanieren. Das wäre sinnvoller, als jetzt mit einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zu drohen. Man muss die Ursachen der Probleme lösen und sich nicht an den Symptomen verzetteln.

Ich bitte Sie eindringlich, sich dieses Themas anzunehmen. Bitte leiten Sie diesen Brief an die geeigneten Stellen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Kober