März 2017 Wer vorsorgt ist nicht willenlos, wenn er hilflos ist

Themen-Stammtisch der Schurwald-FDP

Wer vorsorgt ist nicht willenlos, wenn er hilflos ist

Vorsorge-Vollmacht, Patienten-Verfügung, Betreuungs-Verfügung, Sorgerechts-Verfügung, Bestattungs-Verfügung und Verfügungen von Todes wegen – nicht weniger als diese sechs für Nicht-Juristen schwer einzuordnenden Themen bildeten den Schwerpunkt des ersten Themen-Stammtischs, zu dem die Schurwald-FDP am 17.März 2017 in die Schurwaldhalle in Aichwald eingeladen hatte.

Der Vorsitzende des FDP-Ortsverbands selbst, Rechtsanwalt Dr. Josef Dornbach, informierte einleitend über den Zweck der jeweiligen Verfügungen und das Zusammenspiel  der verschiedenen Instrumentarien. Beruhigend bereits seine erste Feststellung: „Der Gesetzgeber hat mit dem für alle Bürger geltenden Betreuungsrecht sichergestellt, dass für den Einzelnen auch dann gesorgt wird, wenn dieser nicht mehr für sich selbst sorgen kann“. Damit habe die Politik den ersten Satz des Grundgesetzes, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, in vorbildlicher Weise umgesetzt.

Wer keinerlei Vollmachten oder Verfügungen hinterlasse, für den werde bei völliger Hilflosigkeit von Amts wegen ein gesetzlichen Betreuer bestimmt. Dieser müsse einen Betreuungsplan vorlegen, in dem nach Befragen von Verwandten und Freunden u.a. ärztliche Maßnahmen, Vermögensfragen und Aufenthaltsort festgelegt werden. Ein gesetzlich bestellter Betreuer habe gerichtlich bestimmte Aufgabenkreise und müsse darüber einmal jährlich Rechenschaft ablegen.

Besser jedoch sei eine sorgfältige Vorsorge, durch die für den Fall der Hilflosigkeit der eigene Wille so weit wie möglich gesichert werde. So lange man im Besitz seiner geistigen Kräfte sei, könne man eine Person seines Vertrauens als Bevollmächtigten bestimmen, seine Wünsche in Vollmachten und Verfügungen niederschreiben und bei Bedarf jederzeit ändern.

 

Dr. Dornbach verwies auf ausgezeichnete Formulierungshilfen. Z. B.  die Schrift „Das Vorsorge-Set“ der Stiftung Warentest, das Kapitel „Betreuungsrecht und Patientenverfügung“ des Bundesjustizministeriums unter www.bmjv.de , auf den hilfreichen Seniorenrat in Aichwald sowie auf fachlich spezialisierte Anwälte und Notare. Empfehlenswert sei in jedem Fall, seine Verfügungen und Vollmachten im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registrieren zu lassen:  www.vorsorgeregister.de .

 

Zwar könne man mit einer Generalvollmacht außerhalb des Erbrechts viele Dinge über den Tod hinaus regeln, aber in einigen Bereichen sei zusätzliche Sorgfalt angebracht, u.a. bei Banken und Versicherungen sowie beim digitalen Nachlass. Dafür eigne sich ein Nachlassordner mit allen relevanten Unterlagen, den im Fall eigener Hilflosigkeit die Verwandten oder Freunde allerdings auch finden können müssen.

Siehe Vorsorgeregister oben.(hgk, -lm-)