Einwanderung und Asyl

Februar 2016

Mitglieder des FDP-Ortsverbands Schurwald haben im Februar 2016 ihre Einstellungen zur Flüchtlingsproblematik diskutiert und vertreten mehrheitlich folgende Positionen:

Rechtsstaatlichkeit und Vernunft sind für liberale Demokraten das Gebot der Stunde, gerade in Zeiten politischer und persönlicher Verunsicherung. Freiheit und Verantwortung sind die beiden Werte, die den immer zahlreicheren populistischen Scheinlösungsvorschlägen entgegengehalten werden müssen. Die FDP kämpft um die für alle Staatsbürger errungenen liberalen Werte unserer freiheitlichen Demokratie.

Unsere Positionen:
Das Grundrecht auf Asyl ist unantastbar.
Wer Grundgesetz und Verfassungsgericht ignoriert, ist kein Demokrat.

Kriegs-Flüchtlinge erhalten nur ein zeitlich befristetes Aufenthaltsrecht.
In der Regel sind sie nicht auf ein Asylverfahren angewiesen

Fluchtursachen sind zu beseitigen.
Das ist langwierig, weil selbst eine effizientere deutsche, europäische oder UN-Entwicklungshilfe nicht überall und immer Terrorismus, religiöse Intoleranz, Krieg und Bürgerkrieg sowie pure Armut gepaart mit Staats-Korruption verhindern kann.

Europäische Außengrenzen sind zu sichern.
Das kann kein einzelner EU-Mitgliedstaat allein. Deshalb müssen sich alle nationalen Regierungen endlich auf eine einheitliche europäische Immigrations- und EU-Grenzschutz- Instanz einigen.

Wir brauchen ein europäisches Einwanderungsgesetz.
Eine Quote muss für eine gerechte Verteilung in der EU sorgen. Dieses zeigt Wirtschaftsflüchtlingen und Asylsuchenden einen legalen Weg auf, auch ohne Schlepper legal in die EU zu kommen. Wirtschaftsflüchtlinge haben dann bei entsprechender sprachlicher und beruflicher Qualifikation die Möglichkeit sich im Rahmen von Kontingenten auf offene Arbeitsstellen zu bewerben. Asylsuchende, besonders aus sicheren Herkunftsländern, sollen dann das Asylgesuch in den EU Botschaften Ihrer Länder geltend machen. Es wird dann dort vor Ort behandelt. Lediglich Asylsuchende aus nicht sicheren Herkunftsländern können dann auch parallel zum Botschaftsverfahren direkt an der EU Grenze den Antrag stellen.

Der Rechtsstaat muss wieder hergestellt werden.
Es hat nichts mit der EU zu tun, dass die CDU/CSU/ SPD Bundesregierung bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme innenpolitisch versagt. Allein die konsequente Anwendung geltenden Rechts würde die Staatskrise schon entschärfen. Alle Flüchtlinge müssen gemäß unseren Einreise- und Meldebestimmungen ausnahmslos sofort zentral erfasst, registriert und mit einem Flüchtlingsausweis (inklusive Fingerprint) versehen werden.
Alle Straftaten müssen schnell verhandelt werden, da sie zu einer Verwirkung des Aufenthaltsrechtes und zu einer Abschiebung führen können.
Abschiebungen müssen konsequent und zeitnah durchgeführt werden. Bilaterale Abkommen mit den Herkunftsländern müssen dieses sicherstellen.
Die skandalös langen Asylverfahren müssen endlich auf weniger als 3 Monate verkürzt werden. Hierzu sind Beamte aus anderen Behörden – wie bei der Wiedervereinigung – zur Verstärkung abzuordnen.

 Wir müssen die Integration sicherstellen.
Für die Menschen, die ein längerfristiges Bleiberecht bei uns haben, müssen wir (Bund, Länder und Kommunen) für geeignete Integrationsmaßnahmen sorgen.
Alle müssen verpflichtend die deutsche Sprache lernen und an Seminaren zur Vermittlung unserer Grundwerte teilnehmen.
Individuelle berufliche Qualifikationsmaßnahmen müssen eine schnelle Arbeitsvermittlung sicherstellen.
In den Ballungsgebieten, in denen bereits heute ohne die anerkannten Asylanten Wohnungsknappheit existiert, muss durch geeignete Förderung bezahlbarer Wohnraum für alle geschaffen werden. Einer Ghettobildung und einer längerfristigen Unterbringung in Massenunterkünften ist entgegenzuwirken.

Artikel 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.